
Ein umgestoßenes Regal im Airbnb, der beschädigte Roller des Nachbarn in Spanien, ein Fahrradunfall mit Personenschaden in den Niederlanden: Auslandsschäden folgen denselben Grundregeln wie deutsche – aber Sprache, Distanz und fremdes Recht machen Fehler teurer. Mit dieser Anleitung sicherst du deine Ansprüche und deinen Versicherungsschutz.
Dein Versicherungsvertrag verpflichtet dich zu bestimmtem Verhalten im Schadenfall – den Obliegenheiten. Das VVG stellt klar, dass der Versicherer „bei Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit" leistungsfrei werden oder kürzen kann (Quelle: § 28 VVG, gesetze-im-internet.de). Und für die Meldung gilt: Der Versicherungsnehmer hat den Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherer „unverzüglich anzuzeigen" (Quelle: § 30 VVG, gesetze-im-internet.de). „Unverzüglich" heißt: ohne schuldhaftes Zögern – aus dem Ausland also am besten noch am selben oder nächsten Tag digital.
Dann gilt das Recht des Schadenslandes; Ansprüche stellst du an den Schädiger bzw. dessen Versicherer. Sichere Beweise besonders sorgfältig und hole dir Unterstützung – eine Rechtsschutzversicherung mit Auslandsdeckung zahlt Anwalt und Gericht. Mehr dazu im Cluster Rechtsschutz international.
Schaden im Ausland? → WhatsApp (+49 151 28937141) – wir übernehmen den Rest.
Bei deutschen Versicherern auf Deutsch – das erledigen wir für dich. Belege dürfen fremdsprachig sein; notwendige Übersetzungen stimmt der Versicherer ab.
Reguliert wird in der Regel in Euro; Fremdwährungsbeträge werden zum Kurs des Zahlungstags umgerechnet. Wechselkursverluste des Geschädigten sind Teil des Schadens.
Melde ihn sofort nach Entdeckung und dokumentiere, warum er erst jetzt auffiel. Die Unverzüglichkeit bezieht sich auf die Kenntnis vom Schaden.
Bist du für den Ernstfall im Ausland richtig aufgestellt? Versicherungs-Check starten.
Quellen: § 28 VVG – Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit, gesetze-im-internet.de · § 30 VVG – Anzeige des Versicherungsfalles, gesetze-im-internet.de · Updated: 2026