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Auslandsschaden: So meldest und regulierst du Schäden im Ausland richtig

Auslandsschaden: So meldest und regulierst du Schäden im Ausland richtig

Ein umgestoßenes Regal im Airbnb, der beschädigte Roller des Nachbarn in Spanien, ein Fahrradunfall mit Personenschaden in den Niederlanden: Auslandsschäden folgen denselben Grundregeln wie deutsche – aber Sprache, Distanz und fremdes Recht machen Fehler teurer. Mit dieser Anleitung sicherst du deine Ansprüche und deinen Versicherungsschutz.

Die wichtigste Regel: Obliegenheiten auch im Ausland einhalten

Dein Versicherungsvertrag verpflichtet dich zu bestimmtem Verhalten im Schadenfall – den Obliegenheiten. Das VVG stellt klar, dass der Versicherer „bei Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit" leistungsfrei werden oder kürzen kann (Quelle: § 28 VVG, gesetze-im-internet.de). Und für die Meldung gilt: Der Versicherungsnehmer hat den Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherer „unverzüglich anzuzeigen" (Quelle: § 30 VVG, gesetze-im-internet.de). „Unverzüglich" heißt: ohne schuldhaftes Zögern – aus dem Ausland also am besten noch am selben oder nächsten Tag digital.

Schritt-für-Schritt: Auslandsschaden richtig abwickeln

  1. **Dokumentieren:** Fotos/Videos vom Schaden und Umfeld, Namen und Kontaktdaten von Geschädigten und Zeugen, bei größeren Schäden Polizeibericht.
  2. **Nichts anerkennen, nichts zahlen:** Kein Schuldanerkenntnis, keine Barzahlung vor Ort – auch wenn Druck aufgebaut wird. Die Prüfung ist Sache des Versicherers.
  3. **Sofort melden:** Über unsere Online-Schadenmeldung (→ schadenmeldung) – aus jedem Land erreichbar. Wir kümmern uns um die Kommunikation mit dem Versicherer.
  4. **Belege sichern und übersetzen lassen:** Rechnungen, Atteste und Berichte im Original aufbewahren; ob Übersetzungen nötig sind, klärt der Versicherer – Kosten sind oft erstattungsfähig.
  5. **Fremdsprachige Forderungen weiterleiten:** Anwaltsschreiben aus dem Ausland niemals selbst beantworten, sondern ungeöffnet an den Versicherer weiterreichen – die Abwehr unberechtigter Forderungen ist Teil des Haftpflichtschutzes (passiver Rechtsschutz).

Sonderfall: Du bist im Ausland der Geschädigte

Dann gilt das Recht des Schadenslandes; Ansprüche stellst du an den Schädiger bzw. dessen Versicherer. Sichere Beweise besonders sorgfältig und hole dir Unterstützung – eine Rechtsschutzversicherung mit Auslandsdeckung zahlt Anwalt und Gericht. Mehr dazu im Cluster Rechtsschutz international.

Schaden im Ausland? → WhatsApp (+49 151 28937141) – wir übernehmen den Rest.

Häufige Fragen zum Auslandsschaden

In welcher Sprache muss ich den Schaden melden?

Bei deutschen Versicherern auf Deutsch – das erledigen wir für dich. Belege dürfen fremdsprachig sein; notwendige Übersetzungen stimmt der Versicherer ab.

Zahlt die Haftpflicht in Landeswährung oder in Euro?

Reguliert wird in der Regel in Euro; Fremdwährungsbeträge werden zum Kurs des Zahlungstags umgerechnet. Wechselkursverluste des Geschädigten sind Teil des Schadens.

Was ist, wenn der Schaden erst nach der Heimreise auffällt?

Melde ihn sofort nach Entdeckung und dokumentiere, warum er erst jetzt auffiel. Die Unverzüglichkeit bezieht sich auf die Kenntnis vom Schaden.

Bist du für den Ernstfall im Ausland richtig aufgestellt? Versicherungs-Check starten.

Quellen: § 28 VVG – Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit, gesetze-im-internet.de · § 30 VVG – Anzeige des Versicherungsfalles, gesetze-im-internet.de · Updated: 2026