Skiunfall in Österreich, Rollersturz in Thailand, Arbeitsunfall während der Entsendung nach Schweden: Ob und wer nach einem Unfall im Ausland zahlt, hängt von deinem Status ab – Tourist, Entsandter oder Auswanderer. Wir bringen Ordnung in die Systeme und zeigen, wie du weltweit lückenlos abgesichert bist.
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Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung endet grundsätzlich an der Grenze – mit einer wichtigen Ausnahme: der Entsendung. Versichert bleibt, wer „im Rahmen eines im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs bestehenden Beschäftigungsverhältnisses ins Ausland entsandt" wird und die Entsendung zeitlich begrenzt ist (Quelle: § 4 SGB IV, gesetze-im-internet.de). Innerhalb der EU koordiniert zusätzlich die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 die Systeme: Beschäftigte „unterliegen den Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats" (Quelle: eur-lex.europa.eu) – bei Entsendung bis 24 Monate bleibt das in der Regel Deutschland (nachweisbar per A1-Bescheinigung). Wichtig: Der gesetzliche Schutz deckt auch bei Entsendung nur Arbeit und Arbeitswege – nicht die Freizeit im Gastland.
Wirst du direkt vom ausländischen Arbeitgeber angestellt oder wanderst du aus, wechselst du in das Sozialversicherungssystem des Ziellandes – mit teils deutlich schwächeren Unfallleistungen. Deutsche Ansprüche entstehen dann nicht mehr. Genau hier wird private Vorsorge zur Hauptabsicherung.
Gute private Unfallversicherungen gelten weltweit und rund um die Uhr – im Job, in der Freizeit, im Urlaub. Bei bleibender Invalidität zahlen sie eine Kapitalsumme, unabhängig davon, in welchem Land der Unfall passiert. Für Deutsche im Ausland entscheidend: Der Vertrag muss auch nach Wohnsitzverlegung fortbestehen (Weltgeltung ohne Wohnsitzklausel), Leistungen sollten in Euro auf ein beliebiges Konto fließen, und Assistance-Leistungen (Such-, Rettungs- und Bergungskosten, Rücktransport) sollten großzügig bemessen sein. Wir prüfen Bedingungswerke gezielt auf diese Expat-Kriterien.
Freizeitunfälle im Ausland (gesetzlich nie gedeckt) → private Unfallversicherung · Krankheitskosten nach Unfall → Auslandskrankenversicherung (siehe TravelSecure Reiseversicherung) · Verdienstausfall → BU-Versicherung mit Weltgeltung · Schäden durch andere → Ansprüche nach lokalem Recht, unterstützt durch Rechtsschutz (siehe Rechtsschutz international).
Entsendung, Workation oder Auswanderung? Wir bauen dein Unfall-Schutzkonzept: Versicherungs-Check oder WhatsApp (+49 151 28937141).
Fast alle Tarife gelten weltweit – entscheidend ist, ob der Vertrag bei dauerhafter Wohnsitzverlegung bestehen bleibt. Diese Klausel prüfen wir vor deinem Umzug.
Der Nachweis, dass du bei vorübergehender Tätigkeit im EU-Ausland weiter dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegst. Sie sollte bei jeder beruflichen Auslandstätigkeit in der EU mitgeführt werden.
Workation ist rechtlich komplex: Ohne Entsendekonstellation und A1-Bescheinigung droht der Verlust des deutschen Schutzes. Kläre das vorab mit Arbeitgeber und Krankenkasse – und sichere die Freizeit privat ab.
Weltweit abgesichert statt gut gemeint: Buche jetzt deinen kostenfreien Beratungstermin oder starte den Versicherungs-Check.
Quellen: § 4 SGB IV · VO (EG) Nr. 883/2004 · Stand: 2026
Wir beraten Deutsche im Ausland und Expats mit Wohnsitzwechsel. Du bekommst eine klare Empfehlung zur Unfallversicherung im Ausland – gesetzlicher Schutz, private Lösungen, auf Deutsch und Englisch.

Im Ausland zählt jede Stunde nach einem Unfall oder in der Krise. Wir sind per WhatsApp, Video-Call oder Telefon erreichbar – auch über Zeitzonen hinweg.
Du siehst, welche Tarife wirklich zu deiner Situation passen, welche Klauseln im Ausland greifen und wo typische Lücken entstehen.


Entsendung, Auswanderung oder Langzeitreise: Wir prüfen dein Schutzkonzept passend zu deiner Lebenssituation – nicht nach Standardschema.
Bei Schaden, Leistungsfragen oder Vertragsänderungen begleiten wir dich – unabhängig davon, in welchem Land du lebst.

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