Der Urlaub beginnt, der Koffer bleibt verschwunden: Bei Gepäckverlust, -beschädigung oder -verspätung hast du klare Ansprüche gegen die Fluggesellschaft – ganz ohne Reisegepäckversicherung. Grundlage ist das Montrealer Übereinkommen, das laut EU-Kommission „einheitliche Gesetze zur Haftung von Luftfahrtunternehmen" schafft (Quelle: eur-lex.europa.eu). Wir zeigen dir, wie viel dir zusteht und wie du richtig vorgehst.
Die Haftung der Airline ist begrenzt – und wurde zuletzt deutlich erhöht: Seit dem 28.12.2024 gelten nach dem Montrealer Übereinkommen erhöhte Haftungshöchstgrenzen „bis 1.519 SZR beim Gepäck" (Quelle: schlichtung-reise-und-verkehr.de). Das entspricht rund 1.800 bis 1.900 Euro pro Passagier – für Verlust, Beschädigung und Verspätung zusammen. Wichtig: Das ist eine Obergrenze, keine Pauschale. Erstattet wird der nachgewiesene Schaden, also Zeitwert der Sachen oder belegte Ersatzkäufe.
Kommt der Koffer verspätet an, erstattet die Airline notwendige Ersatzkäufe wie Kleidung und Hygieneartikel. Kaufe angemessen, sammle alle Belege.
Beschädigte Koffer oder Inhalte werden zum Zeitwert ersetzt bzw. repariert.
Gilt das Gepäck als endgültig verloren (meist nach 21 Tagen), wird der Inhalt zum Zeitwert bis zur Haftungsgrenze entschädigt. Eine Inhaltsliste mit Kaufbelegen beschleunigt die Regulierung enorm.
Wertgegenstände gehören nie ins Aufgabegepäck – Airlines schließen die Haftung dafür meist aus. Die Hausratversicherung deckt zudem oft Einbruchdiebstahl am Urlaubsort (Außenversicherung). Ob eine separate Reisegepäckversicherung überhaupt sinnvoll ist, beleuchten wir kritisch im Ratgeber Reisegepäckversicherung sinnvoll? – meist ist sie es nicht.
Nein, das ist nur die Obergrenze. Ersetzt wird der konkret nachgewiesene Schaden – deshalb sind Belege und eine Inhaltsliste so wichtig.
Auf internationalen Flügen zwischen den über 140 Vertragsstaaten sowie auf Flügen von EU-Airlines. Praktisch bist du auf fast allen Urlaubsflügen geschützt.
Die Haftungsgrenze gilt pro Passagier, nicht pro Koffer. Bei geteiltem Gepäck sollten beide Reisende ihre Ansprüche anmelden und den Inhalt zuordnen.
Reise geplant? Prüfe vorab deinen Schutz im Versicherungs-Check (/versicherungs-check).
Quellen: Schlichtungsstelle Reise & Verkehr: „Die Erhöhung der Haftungshöchstgrenzen im Luftverkehr stärkt die Passagierrechte" · EUR-Lex – Zusammenfassung: Montrealer Übereinkommen über die Haftung von Luftfahrtunternehmen · Updated: 2026