Das hängt vom Kostenblock ab: Die Akutbehandlung übernimmt in EU-Ländern die gesetzliche Krankenkasse über die EHIC – allerdings nur nach dortigem Standard und bei öffentlichen Einrichtungen. Außerhalb Europas zahlt die Kasse in der Regel nichts; hier springt nur eine private Auslandskrankenversicherung ein.
Der medizinische Rücktransport nach Deutschland ist nie Kassenleistung – ihn deckt ausschließlich die Auslandskrankenversicherung. Bleibende Unfallfolgen entschädigt deine private Unfallversicherung mit einer Kapitalzahlung, weltweit und rund um die Uhr. Hat ein anderer den Unfall verschuldet, haftet er nach dem Recht des Unfalllandes – bei der Durchsetzung hilft eine Rechtsschutzversicherung mit Auslandsdeckung. Die komplette Übersicht aller Kostenträger inklusive Checkliste für die ersten 48 Stunden findest du im Ratgeber Unfall im Ausland: Wer zahlt?.
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