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Grobe Fahrlässigkeit: Zahlt die Haftpflichtversicherung trotzdem?

Grobe Fahrlässigkeit: Zahlt die Haftpflichtversicherung trotzdem?

Kerze angelassen, Herdplatte vergessen, Badewanne übergelaufen: Solche Momente werden von Versicherern schnell als grobe Fahrlässigkeit eingestuft – mit teuren Folgen, wenn der Tarif hier Lücken hat. Was grobe Fahrlässigkeit genau bedeutet, wann Versicherer kürzen dürfen und wie du dich vollständig absicherst, erklären wir hier.

Was ist grobe Fahrlässigkeit? Definition und Abgrenzung

Das Gesetz definiert zunächst die Fahrlässigkeit: „Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt" (Quelle: § 276 BGB, gesetze-im-internet.de). Grob fahrlässig handelt, wer diese Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt – wer also naheliegendste Überlegungen ignoriert, die jedem einleuchten würden.

Beispiele aus der Praxis

  • Brennende Kerze beim Verlassen der Wohnung
  • Einlaufendes Badewasser unbeaufsichtigt lassen
  • Bügeleisen eingeschaltet liegen lassen
  • Rotes Ampellicht überfahren (im Kfz-Bereich)

Abgrenzung zum Vorsatz

Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind in keiner Haftpflichtversicherung versichert. Grobe Fahrlässigkeit dagegen ist versicherbar – wenn der Tarif stimmt.

Das sagt das Gesetz: Kürzungsrecht des Versicherers

Nach § 81 VVG darf der Versicherer die Leistung bei grober Fahrlässigkeit „in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen" (Quelle: gesetze-im-internet.de). In der Praxis bedeutet das Kürzungsquoten von 25 bis 100 Prozent – bei einem Wohnungsbrand mit hohem Schaden ein existenzielles Risiko. Wichtig: In der Privathaftpflicht schützt dich gegenüber dem Geschädigten zwar die volle Haftung des Versicherers in vielen Konstellationen, aber Tarife ohne den richtigen Baustein können Leistungen kürzen oder Regress nehmen.

Die Lösung: Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit

Gute Tarife enthalten die Klausel „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit": Der Versicherer zahlt dann auch grob fahrlässig verursachte Schäden in voller Höhe – idealerweise ohne Summenbegrenzung. Genau darauf achten wir bei Spreefinanz in jedem Tarifvergleich, denn gerade ältere Verträge enthalten diesen Verzicht häufig nicht oder nur mit niedrigen Grenzen.

Enthält dein Vertrag den Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit? Wir prüfen es kostenfrei: Erstberatung buchen oder Versicherungs-Check starten (/versicherungs-check)

Häufige Fragen zur groben Fahrlässigkeit

Wer muss die grobe Fahrlässigkeit beweisen?

Der Versicherer. Er trägt die Beweislast dafür, dass du grob fahrlässig gehandelt hast, wenn er kürzen will.

Gilt der Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit auch in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung?

Der Baustein existiert in vielen Sparten und ist überall empfehlenswert – die Regelungen unterscheiden sich aber je Vertrag. Wir prüfen deine Policen gerne im Zusammenhang.

Zahlt die Haftpflicht bei Alkohol im Spiel?

Alkoholbedingte Schäden werden oft als grob fahrlässig gewertet. Mit Verzichtsklausel besteht meist Schutz, bei Vorsatz oder in Extremfällen kann die Leistung dennoch entfallen.

Keine Lücken riskieren – jetzt Tarif prüfen lassen oder per WhatsApp (+49 151 28937141) melden.

Quellen: § 276 BGB – Verantwortlichkeit des Schuldners (Fahrlässigkeit), gesetze-im-internet.de · § 81 VVG – Herbeiführung des Versicherungsfalles, gesetze-im-internet.de · Updated: 2026