Das Smartphone eines Freundes rutscht dir aus der Hand – Display kaputt. Ein Klassiker unter den Haftpflichtschäden. Die gute Nachricht: Lässt du das Handy einer anderen Person fallen, greift in der Regel deine Privathaftpflichtversicherung. Wichtig ist nur, dass du bei der Schadensmeldung richtig vorgehst. Hier erfährst du Schritt für Schritt, wie du den Schaden meldest und worauf Versicherer achten.
Grundsätzlich ja – denn wer fremdes Eigentum beschädigt, ist laut § 823 Abs. 1 BGB „dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet" (Quelle: gesetze-im-internet.de). Genau diese Schadensersatzpflicht übernimmt deine Privathaftpflichtversicherung. Zwei Punkte entscheiden über die Zahlung:
Dein eigenes Handy ist nie über die Haftpflicht versichert, denn sie deckt nur Schäden an Dritten. Für das eigene Gerät bräuchtest du eine Geräteversicherung – von der Verbraucherzentrale NRW allerdings kritisch bewertet.
Hältst du das Handy aus Gefälligkeit (z. B. um ein Foto zu machen), argumentieren manche Versicherer mit einem stillschweigenden Haftungsausschluss. Gute Tarife versichern Gefälligkeitsschäden ausdrücklich mit – ein Punkt, den wir bei Spreefinanz in jedem Tarifcheck prüfen.
Die Haftpflicht ersetzt den Zeitwert – also den Wert des Handys unmittelbar vor dem Schaden, abhängig von Alter und Zustand. Ein zwei Jahre altes Smartphone wird daher nicht zum Neupreis erstattet. Bei wirtschaftlichem Totalschaden gibt es den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Gebrauchtgeräts, bei Reparatur die Reparaturkosten bis maximal zum Zeitwert.
Meist nein: Im Familientarif sind Partner mitversichert, und Schäden zwischen mitversicherten Personen sind in der Regel ausgeschlossen. Einige Premiumtarife bieten hier Ausnahmen.
Unverzüglich, in der Praxis innerhalb von etwa einer Woche. Verspätete Meldungen können den Versicherungsschutz gefährden.
Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen sind nur versichert, wenn dein Tarif diese ausdrücklich einschließt. Gute Tarife decken geliehene Sachen mit ab – wir prüfen das gerne für dich.
Schaden passiert? → WhatsApp (+49 151 28937141)
Quellen: § 823 Abs. 1 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch, gesetze-im-internet.de · Verbraucherzentrale: „Private Haftpflichtversicherung – auch für Geflüchtete ein Muss" · Updated: 2026