Anders als Kranken- oder Rentenversicherung wird die gesetzliche Unfallversicherung nicht von Krankenkassen organisiert, sondern von eigenen Trägern: den Berufsgenossenschaften für die Wirtschaft und den Unfallkassen für den öffentlichen Bereich. Wer wofür zuständig ist und wie das System finanziert wird, erklären wir hier kompakt.
Das SGB VII regelt eindeutig: „Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften" sowie die Unfallkassen und weitere öffentliche Träger (Quelle: § 114 SGB VII, gesetze-im-internet.de). In der Praxis heißt das:
Neun branchenbezogene Berufsgenossenschaften sichern die Beschäftigten der privaten Wirtschaft ab – von der BG Bau über die BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege bis zur Verwaltungs-BG, die z. B. für viele Bürojobs, Zeitarbeit und freie Berufe zuständig ist. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Branche des Arbeitgebers, nicht nach deinem Beruf.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) betreut land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
Unfallkassen der Länder und Kommunen sichern Beschäftigte im öffentlichen Dienst ab – und außerdem Schüler, Studierende und Kita-Kinder. Dachverband aller Träger ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Die Finanzierung ist einzigartig im Sozialversicherungssystem: „Beitragspflichtig sind die Unternehmer" (Quelle: § 150 SGB VII, gesetze-im-internet.de). Arbeitgeber zahlen die Beiträge allein, berechnet nach Lohnsumme und Gefahrklasse der Branche. Beschäftigte zahlen nichts – der Schutz besteht trotzdem automatisch ab dem ersten Tag.
Als Arbeitnehmer musst du nichts tun: Dein Arbeitgeber ist Mitglied der zuständigen BG, und im Versicherungsfall meldet er den Unfall dorthin. Als Selbstständiger solltest du dagegen aktiv prüfen, ob für deine Branche Versicherungspflicht besteht oder ob eine freiwillige Versicherung sinnvoll ist – gerade Freelancer und Gründer übersehen das häufig. Wir unterstützen dich bei der Einordnung.
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Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ist der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Sie koordiniert Prävention, Rehabilitation und Forschung, ist aber selbst kein Versicherungsträger für einzelne Betriebe.
Ja, jede Beschäftigung ist gesetzlich unfallversichert – unabhängig von Umfang und Bezahlung, auch Minijobs und Pflichtpraktika.
Ja, entscheidend ist die Beschäftigung in Deutschland, nicht die Staatsangehörigkeit. Der Schutz beginnt mit dem ersten Arbeitstag.
Prüfe deinen gesamten Unfallschutz im Versicherungs-Check (/versicherungs-check).
Quellen: § 114 SGB VII – Unfallversicherungsträger, gesetze-im-internet.de · § 150 SGB VII – Beitragspflichtige, gesetze-im-internet.de · Updated: 2026