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Handy eines Freundes kaputt – zahlt die Haftpflicht?

Handy eines Freundes kaputt – zahlt die Haftpflicht?

Ja, in der Regel schon: Beschädigst du das Smartphone einer anderen Person, ist das ein klassischer Fremdschaden – genau dafür ist deine Privathaftpflichtversicherung da. Erstattet wird der Zeitwert des Geräts, nicht der Neupreis.

Zwei Dinge solltest du wissen: Erstens zahlt die Haftpflicht nie für dein eigenes Handy. Zweitens kommt es auf deinen Tarif an, wenn du das Handy aus Gefälligkeit in der Hand hattest (z. B. um ein Foto zu machen) oder es dir geliehen war – gute Tarife schließen Gefälligkeitsschäden und geliehene Sachen ausdrücklich ein. Wie die Schadensmeldung Schritt für Schritt abläuft und worauf Versicherer achten, zeigt unser Ratgeber Schadensmeldung: Handy runtergefallen.

Schaden passiert? Direkt online melden oder per WhatsApp (+49 151 28937141).