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Mietschäden und Haftpflicht: Was die Versicherung in der Mietwohnung zahlt

Mietschäden und Haftpflicht: Was die Versicherung in der Mietwohnung zahlt

Ein Brandfleck im Parkett, das gesprungene Waschbecken, die beschädigte Einbauküche: Sogenannte Mietsachschäden gehören zu den häufigsten Fällen in der Privathaftpflichtversicherung. Da die Wohnung dem Vermieter gehört, sind Schäden daran Fremdschäden – und genau dafür ist die Haftpflicht da. Was versichert ist, wo die Grenzen liegen und worauf Mieter achten sollten, liest du hier.

Was sind Mietsachschäden – und was ist versichert?

Die Verbraucherzentrale bringt den Kern der Privathaftpflicht auf den Punkt: „Versichert sind die Gefahren des täglichen Lebens" (Quelle: verbraucherzentrale.de) – und dazu gehört das Wohnen zur Miete. Versicherte Mietsachschäden sind Beschädigungen an fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen der gemieteten Wohnung, zum Beispiel:

  • Böden (Parkett, Laminat, Fliesen) – etwa durch umgekippte Farbe oder Brandflecken
  • Sanitäranlagen wie Waschbecken, WC oder Badewanne
  • Türen, Fenster und fest verbaute Einbauküchen
  • Wände, wenn mehr als übliche Gebrauchsspuren entstehen

Die wichtigste Grenze: normale Abnutzung ist kein Schaden

Für Gebrauchsspuren haftest du gar nicht erst: Nach § 538 BGB hat der Mieter Verschlechterungen, „die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden", „nicht zu vertreten" (Quelle: gesetze-im-internet.de). Abgewohnte Teppiche, vergilbte Tapeten oder Dübellöcher sind also Sache des Vermieters – dafür brauchst du weder Versicherung noch musst du zahlen.

Typische Ausschlüsse: Hier zahlt die Haftpflicht nicht

Bewegliche Sachen des Vermieters

Mitgemietete Möbel in möblierten Wohnungen sind oft nur versichert, wenn der Tarif „gemietete/geliehene bewegliche Sachen" einschließt – gerade für Expats in möblierten Apartments ein entscheidender Punkt, den wir bei Spreefinanz standardmäßig prüfen.

Allmählichkeits- und Schimmelschäden

Schäden durch dauerhaft falsches Lüften oder langsame Feuchtigkeit sind häufig ausgeschlossen oder strittig. Auch Glasschäden brauchen teils eine separate Glasversicherung.

Verschleiß und Vorsatz

Vorsätzlich verursachte Schäden sind nie versichert; für grob fahrlässige gilt: Nur gute Tarife zahlen voll – Details auf unserer Seite Haftpflicht bei grober Fahrlässigkeit.

Mietschaden melden: so gehst du vor

Dokumentiere den Schaden mit Fotos, informiere den Vermieter und melde den Schaden unverzüglich über unsere Schadenmeldung (→ schadenmeldung). Erkenne keine Schuld an und beauftrage Reparaturen erst nach Freigabe.

Wohnst du möbliert oder zur Zwischenmiete? Prüfe im Versicherungs-Check , ob Mietsachschäden ausreichend gedeckt sind, oder buche die kostenfreie Erstberatung.

Häufige Fragen zu Mietschäden

Zahlt die Haftpflicht Schäden an der Einbauküche?

Ja, wenn die Küche fest verbaut und mitvermietet ist, gilt sie als Mietsachschaden. Frei stehende Möbel sind nur bei entsprechendem Tarifeinschluss versichert.

Wie hoch sollte die Deckung für Mietsachschäden sein?

Idealerweise in voller Höhe der allgemeinen Deckungssumme, mindestens aber 300.000 Euro. Niedrige Sublimits sind ein typischer Schwachpunkt älterer Tarife.

Greift die Haftpflicht auch bei WG-Zimmern und Untermiete?

Ja, gemietet ist gemietet – auch WG-Zimmer und Untermietverhältnisse sind Mietsachen. Achte darauf, dass dein Tarif Untermiete nicht ausschließt.

Sichere deine Mietwohnung richtig ab – Termin buchen oder WhatsApp (+49 151 28937141).

Quellen: Verbraucherzentrale: „Private Haftpflichtversicherung: Ein absolutes Muss für alle!" · § 538 BGB – Abnutzung der Mietsache, gesetze-im-internet.de · Updated: 2026