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Krank im Urlaub: Deine Rechte, deine Urlaubstage, deine Absicherung

Krank im Urlaub: Deine Rechte, deine Urlaubstage, deine Absicherung

Fieber am Strand statt Sonne und Erholung: Wer im Urlaub krank wird, verliert nicht automatisch seine Urlaubstage – und ist mit der richtigen Vorbereitung auch finanziell abgesichert. Hier erfährst du, wie du dich korrekt krankmeldest, wann du Urlaubstage zurückbekommst und welche Versicherungen im Krankheitsfall greifen.

Urlaubstage retten: Das sagt das Gesetz

Die wichtigste Regel steht im Bundesurlaubsgesetz: Erkrankst du während des Urlaubs, „werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet" (Quelle: § 9 BUrlG, gesetze-im-internet.de). Konkret: Mit Attest ab dem ersten Krankheitstag bekommst du diese Urlaubstage gutgeschrieben – du darfst sie aber nicht einfach dranhängen, sondern nimmst sie später neu.

Richtig krankmelden – auch aus dem Ausland

Auch im Urlaub gilt die gesetzliche Anzeigepflicht: Der Arbeitnehmer muss „die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen" (Quelle: § 5 EFZG, gesetze-im-internet.de). Im Ausland heißt das zusätzlich: Arbeitgeber und Krankenkasse schnellstmöglich informieren (E-Mail/Telefon genügt zunächst), ärztliches Attest vor Ort besorgen – mit Diagnosezeitraum – und die Arbeitsunfähigkeit sowie die Auslandsadresse mitteilen. Belege und Rechnungen unbedingt aufbewahren.

Arztkosten im Urlaub: Wer zahlt die Behandlung?

Innerhalb der EU behandelt dich die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nach dem Standard des Reiselandes – oft mit Eigenanteilen. Außerhalb der EU zahlst du ohne private Absicherung meist alles selbst; ein Rücktransport nach Deutschland ist nie Kassenleistung. Deshalb ist die Auslandsreisekrankenversicherung der zentrale Baustein jeder Reise – mehr dazu auf unserer Seite Reiseversicherung.

Krank vor dem Urlaub: Stornieren oder verschieben?

Wirst du vor Reiseantritt ernsthaft krank, drohen hohe Stornokosten. Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt diese bei unerwarteter schwerer Erkrankung; nach Reisebeginn schützt die Reiseabbruchversicherung. Was ohne diese Policen passiert, rechnen wir im Ratgeber Urlaub stornieren ohne Reiserücktrittsversicherung vor.

Reise gebucht, Absicherung unklar? Kostenfreie Erstberatung oder Versicherungs-Check starten (/versicherungs-check)

Häufige Fragen zu Krankheit im Urlaub

Brauche ich schon ab dem ersten Tag ein Attest?

Ja, für die Gutschrift der Urlaubstage brauchst du ein ärztliches Attest ab dem ersten Krankheitstag – die Erleichterungen bei kurzer Krankheit im Alltag gelten hier nicht.

Bekomme ich im Urlaub Entgeltfortzahlung?

Ja, bei nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit gelten die normalen Regeln der Entgeltfortzahlung – auch wenn du im Ausland erkrankst.

Darf ich den Urlaub einfach verlängern, wenn ich krank war?

Nein. Die kranken Tage werden gutgeschrieben, ein eigenmächtiges Verlängern des Urlaubs kann als unentschuldigtes Fehlen gewertet werden. Sprich immer mit deinem Arbeitgeber.

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Quellen: § 9 BUrlG – Erkrankung während des Urlaubs, gesetze-im-internet.de · § 5 EFZG – Anzeige- und Nachweispflichten, gesetze-im-internet.de · Updated: 2026