Fieber am Strand statt Sonne und Erholung: Wer im Urlaub krank wird, verliert nicht automatisch seine Urlaubstage – und ist mit der richtigen Vorbereitung auch finanziell abgesichert. Hier erfährst du, wie du dich korrekt krankmeldest, wann du Urlaubstage zurückbekommst und welche Versicherungen im Krankheitsfall greifen.
Die wichtigste Regel steht im Bundesurlaubsgesetz: Erkrankst du während des Urlaubs, „werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet" (Quelle: § 9 BUrlG, gesetze-im-internet.de). Konkret: Mit Attest ab dem ersten Krankheitstag bekommst du diese Urlaubstage gutgeschrieben – du darfst sie aber nicht einfach dranhängen, sondern nimmst sie später neu.
Auch im Urlaub gilt die gesetzliche Anzeigepflicht: Der Arbeitnehmer muss „die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen" (Quelle: § 5 EFZG, gesetze-im-internet.de). Im Ausland heißt das zusätzlich: Arbeitgeber und Krankenkasse schnellstmöglich informieren (E-Mail/Telefon genügt zunächst), ärztliches Attest vor Ort besorgen – mit Diagnosezeitraum – und die Arbeitsunfähigkeit sowie die Auslandsadresse mitteilen. Belege und Rechnungen unbedingt aufbewahren.
Innerhalb der EU behandelt dich die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nach dem Standard des Reiselandes – oft mit Eigenanteilen. Außerhalb der EU zahlst du ohne private Absicherung meist alles selbst; ein Rücktransport nach Deutschland ist nie Kassenleistung. Deshalb ist die Auslandsreisekrankenversicherung der zentrale Baustein jeder Reise – mehr dazu auf unserer Seite Reiseversicherung.
Wirst du vor Reiseantritt ernsthaft krank, drohen hohe Stornokosten. Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt diese bei unerwarteter schwerer Erkrankung; nach Reisebeginn schützt die Reiseabbruchversicherung. Was ohne diese Policen passiert, rechnen wir im Ratgeber Urlaub stornieren ohne Reiserücktrittsversicherung vor.
Ja, für die Gutschrift der Urlaubstage brauchst du ein ärztliches Attest ab dem ersten Krankheitstag – die Erleichterungen bei kurzer Krankheit im Alltag gelten hier nicht.
Ja, bei nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit gelten die normalen Regeln der Entgeltfortzahlung – auch wenn du im Ausland erkrankst.
Nein. Die kranken Tage werden gutgeschrieben, ein eigenmächtiges Verlängern des Urlaubs kann als unentschuldigtes Fehlen gewertet werden. Sprich immer mit deinem Arbeitgeber.
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Quellen: § 9 BUrlG – Erkrankung während des Urlaubs, gesetze-im-internet.de · § 5 EFZG – Anzeige- und Nachweispflichten, gesetze-im-internet.de · Updated: 2026